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   AG Berlin-Schöneberg, 16.12.2019 - 93 F 74/18   

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AG Berlin-Schöneberg, 16.12.2019 - 93 F 74/18 (https://dejure.org/2019,88625)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 16.12.2019 - 93 F 74/18 (https://dejure.org/2019,88625)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 16. Dezember 2019 - 93 F 74/18 (https://dejure.org/2019,88625)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03

    Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 16.12.2019 - 93 F 74/18
    Eine Kindeswohlgefährdung setzt eine gegenwärtige, in solchem Maß vorhandene Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen, seelischen oder körperlichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BverfG FamRZ 2010, S. 713, 714 Rn. 41; BGH FamRZ 1956, S. 350, 351; FamRZ 2005, S. 344, 345; OLG Brandenburg FamFR 2010, S. 357; OLG Hamm FamRZ 2009, S. 1752 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, S. 1599).
  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 2029/00

    Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch richterliche Entscheidung über Umgangsrecht

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 16.12.2019 - 93 F 74/18
    Das Umgangsrecht ist dabei wie das Sorgerecht ein absolutes subjektives Recht, nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber dem (Mit-)Inhaber der elterlichen Sorge (vgl. BGH FamRZ 2002, S. 1098, 1099), wie hier, sodass der andere Elternteil den Umgang des Kindes mit dem Umgang begehrenden Elternteil grundsätzlich ermöglichen muss (vgl. BverfG FamRZ 2002, S. 809; FamRZ 1995,S. 86 f.).
  • BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93

    Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 16.12.2019 - 93 F 74/18
    Das Umgangsrecht ist dabei wie das Sorgerecht ein absolutes subjektives Recht, nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber dem (Mit-)Inhaber der elterlichen Sorge (vgl. BGH FamRZ 2002, S. 1098, 1099), wie hier, sodass der andere Elternteil den Umgang des Kindes mit dem Umgang begehrenden Elternteil grundsätzlich ermöglichen muss (vgl. BverfG FamRZ 2002, S. 809; FamRZ 1995,S. 86 f.).
  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07
    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 16.12.2019 - 93 F 74/18
    Die Stufe der Kindeswohlgefährdung wird mit der Eingriffsschwelle des § 1666 BGB gleichgestellt; der Ausschluss für längere Zeit oder auf Dauer dürfen danach also nur angeordnet werden, wenn sie zur Abwehr einer konkreten Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes unumgänglich sind und die Kindeswohlgefährdung nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen abgewendet werden kann (BT-Drs. 13/8511 S. 74; BverfG FamRZ 2008,S. 494; OLG Köln FamRZ 2009, S. 1422; OLG Koblenz FamRZ 2007, S. 926, 927).
  • OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 9 WF 7/08

    Voraussetzungen einer Entziehung der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 16.12.2019 - 93 F 74/18
    Eine Gefährdung liegt auf jeden Fall vor, wenn schon ein Schaden eingetreten ist (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2002, S. 1279 f.); ein solcher ist aber weder erforderlich noch ausreichend, wenn er nur vereinzelt geblieben ist (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2008, S. 1557 f.).
  • OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09

    Sorgerechtsbeeinträchtigende Maßnahmen: Entziehung der elterlichen Sorge und

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 16.12.2019 - 93 F 74/18
    Es genügt eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefährdung des Kindeswohls (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2009, S. 1599; OLG Saarbrücken FamRZ 2010, S. 1746).
  • OLG Hamm, 10.02.2009 - 3 UF 48/08

    Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit der Eltern

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 16.12.2019 - 93 F 74/18
    Eine Kindeswohlgefährdung setzt eine gegenwärtige, in solchem Maß vorhandene Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen, seelischen oder körperlichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BverfG FamRZ 2010, S. 713, 714 Rn. 41; BGH FamRZ 1956, S. 350, 351; FamRZ 2005, S. 344, 345; OLG Brandenburg FamFR 2010, S. 357; OLG Hamm FamRZ 2009, S. 1752 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, S. 1599).
  • OLG Köln, 16.03.2009 - 4 UF 160/08

    Zulässigkeit eines unbefristeten Ausschlusses des Umgangsrechts eines Elternteils

  • OLG Stuttgart, 06.12.2001 - 17 UF 377/01

    Sorgerechtsentzug wegen psychozozialen Minderwuchses des Kindes

  • OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 9 UF 169/09

    Elterliche Sorge: Sorgerechtsentzug wegen Streitereien unter den Kindeseltern und

  • KG, 23.12.2020 - 16 UF 10/20

    Umgangsausschluss mit minderjährigem Kind bei hohen Aggressions- und

    Die Beschwerde des Vaters gegen den am x. x. 2019 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg - 93 F 74/18 - wird auf dessen Kosten nach einem Beschwerdewert von 3.000 ? zurückgewiesen.
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